Was ist die GPSR? Die neue Phase für Marken, die ab dem 13. Dezember 2024 in die EU verkaufen
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU ein neuer Rahmen für die allgemeine Produktsicherheit. Ab diesem Datum ersetzt die General Product Safety Regulation (EU) 2023/988, also die GPSR, die frühere Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Die GPSR ist keine Richtlinie, sondern eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Für Marken, die Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen, ist Konformität deshalb kein theoretisches Thema, sondern eine praktische Voraussetzung für den Marktzugang.
Dieser Beitrag wurde von eugpsr.de erstellt, um exportierenden Marken zu helfen, GPSR-Pflichten praxisnah und strukturiert zu verstehen. eugpsr.de unterstützt Unternehmen mit Responsible-Person-Services, der Vorbereitung erforderlicher Dokumentation, der Prüfung von Kennzeichnung und Warnhinweisen, Rückverfolgbarkeitsbewertungen und der systematischen Steuerung des Compliance-Prozesses.
Warum ist die GPSR so wichtig?
Die wichtigste Veränderung durch die GPSR besteht darin, dass Produktsicherheit nicht mehr nur als Thema des klassischen stationären Handels betrachtet wird. Die Verordnung kann Produkte erfassen, die im Geschäft verkauft werden, online angeboten werden oder in bestimmten Fällen als aufgearbeitete oder gebrauchte Produkte auf den Markt kommen. Die Europäische Kommission beschreibt den neuen Rahmen insbesondere für den Online-Handel, für Produkte aus Drittstaaten und für neue Technologien als robuster und zeitgemäßer.
Damit müssen Marken nicht nur an die physische Sicherheit des Produkts denken, sondern auch an Rückverfolgbarkeit, sichtbare Produktinformationen und an die Fähigkeit, schnell mit Marktaufsichtsbehörden zu kommunizieren. Die Frage lautet heute nicht mehr nur „ist das Produkt gefährlich?“, sondern auch „wem gehört das Produkt, wer ist innerhalb der EU verantwortlich und wie wird das Produkt in der Online-Anzeige beschrieben?“
Seit dem 13. Dezember 2024 schränken die Amazon-EU-Marktplätze Listings mit fehlenden Responsible-Person-Informationen systematisch ein. Etsy, Shopify und eBay gehen in dieselbe Richtung. Auch wenn das Listing nicht vollständig entfernt wird, kann die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen stark sinken.
Welche Produkte sind erfasst, welche nicht?
Die GPSR erfasst ein breites Spektrum an Konsumgütern: Bekleidung und Textilien, Möbel, Wohndeko, Accessoires, Spielzeug, Kinderprodukte, Kosmetik, Kleingeräte, Consumer-Elektronik, Sportausrüstung, Gartenartikel und viele weitere Kategorien. Auch gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Produkte sind — sobald sie wieder auf den Markt gelangen — nicht ausgenommen.
Hingegen fallen Arzneimittel, Lebens- und Futtermittel, lebende Tiere, bestimmte Verkehrsmittel, Pflanzenschutzmittel und Antiquitäten nicht unter den Anwendungsbereich. Daneben gilt: Ist ein Produkt bereits durch spezifisches EU-Sicherheitsrecht geregelt (zum Beispiel Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG oder Kosmetikverordnung 1223/2009), hat diese spezielle Regelung Vorrang. Einzelne Bestimmungen der GPSR können jedoch weiterhin ergänzend eingreifen.
Deshalb ist „mein Produkt unterliegt bereits anderen Vorschriften“ nicht immer eine vollständige Antwort. Gerade bei Online-Verkauf, Rückrufen, Zusammenarbeit mit Behörden und Pflichten der Wirtschaftsakteure muss die GPSR separat bewertet werden. Unsere Seite zu erforderlichen Unterlagen erklärt das im Detail.
Was das für Exporteure bedeutet
Für Marken, die in die EU exportieren, fordert die GPSR, dass Kennzeichnung, Produktseite, technische Unterlagen, Warnhinweise, Rückverfolgbarkeit und der zuständige Wirtschaftsakteur zusammen betrachtet werden. Konformität ist also nicht nur eine Frage eines Testberichts oder einer zusätzlichen Zeile auf der Website.
Konkret müssen für eine außerhalb der EU fertigende Marke die folgenden fünf Bereiche gleichzeitig geregelt sein:
- Bestellung einer Responsible Person (Artikel 16): eine in der EU ansässige Stelle muss formell als Ansprechpartner für die Marktaufsichtsbehörden benannt sein.
- Technische Unterlagen: Dokumente zu Design, Fertigung und Sicherheitsprüfung des Produkts, 10 Jahre lang zugänglich.
- Risikobewertung: dokumentierte Bewertung der Nutzungsbedingungen, Zielgruppe und vorhersehbarer/grenzwertiger Nutzungsszenarien.
- Kennzeichnung und Warnhinweise: Name und Anschrift des Herstellers plus Angaben zur Responsible Person sowie erforderliche Warnhinweise müssen auf dem Produkt und in der Online-Anzeige sichtbar sein.
- Produkt- und Chargenrückverfolgbarkeit: ein Datensystem, das im Problemfall alle Einheiten einer Charge erreichen kann.
Kurz: Die GPSR ist für Marken mit EU-Verkauf kein juristischer Hintergrundtext, sondern ein neuer Rahmen, der im Zentrum der Verkaufsstrategie, der Produktentwicklung und der E-Commerce-Infrastruktur steht. Jede Marke, die nach dem 13. Dezember 2024 in den EU-Markt eintreten oder dort bleiben möchte, muss diesen Rahmen konkret umsetzen.
Was das speziell für Nicht-EU-Verkäufer bedeutet
Für eine Nicht-EU-Marke, die in die EU verkauft, ist die praktische Schlussfolgerung eindeutig: Sie müssen eine in der EU ansässige Responsible Person bestellen. Diese übernimmt in Ihrem Namen:
- Prüfung, dass die technischen Unterlagen aktuell sind,
- Antwort an die Marktaufsichtsbehörden innerhalb von 10 Arbeitstagen,
- Bearbeitung von Safety-Gate-Meldungen, wenn ein Risiko festgestellt wird,
- Sichtbarkeit auf Produktetikett und in der Online-Anzeige mit Name und Anschrift.
Diese Struktur kann über eine eigene EU-Niederlassung oder über einen Compliance-Dienstleister aufgebaut werden. Für KMU und kleinere Amazon/Etsy-Verkäufer ist die zweite Variante meist die kosteneffizientere.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die GPSR von der vorherigen Richtlinie?
Die alte Richtlinie 2001/95/EG musste von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Die GPSR ist eine Verordnung und gilt daher gleichzeitig und einheitlich in 27 Mitgliedstaaten. Außerdem bringt sie neue Themen wie Online-Handel, Marktplatzpflichten, die Rolle der Responsible Person und Safety-Gate-Meldungen mit.
Ich verkaufe nur wenige Produkte auf Amazon — brauche ich trotzdem eine Responsible Person?
Ja. Unabhängig von der Produktzahl benötigt jeder Nicht-EU-Hersteller eine Responsible Person. Das Feld „Responsible Person“ im Amazon-Listing basiert auf dieser Anforderung.
Ich habe bereits eine CE-Kennzeichnung — bin ich damit automatisch GPSR-konform?
Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt bestimmte technische Normen erfüllt. Die GPSR regelt unabhängige Themen wie Marktaufsicht, Rückverfolgbarkeit, Responsible Person und Post-Market-Pflichten. Es sind zwei verschiedene Ebenen; CE-Konformität bedeutet nicht automatisch GPSR-Konformität.
Ich verkaufe nur B2B — betrifft mich das?
Die GPSR richtet sich primär an Produkte für Endverbraucher. Wenn Ihr Produkt jedoch über die Vertriebskette einen EU-Verbraucher erreicht, wird Ihr Händler GPSR-Konformität verlangen. In der Praxis müssen auch B2B-Exporteure die Anforderungen erfüllen.
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Wenn Ihre Marke in den EU-Markt eintritt oder bestehende Verkäufe fortsetzt, unterstützt eugpsr.de Sie bei GPSR-Gap-Assessment, Dokumentationsvorbereitung, Prüfung von Kennzeichnung und Warnhinweisen, Bewertung der Rückverfolgbarkeitsstruktur und Responsible-Person-Services.