(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Grüner Baum GmbH, Vorstädter Str. 32, 55276 Oppenheim, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der EU-Produktsicherheit, insbesondere:
Beratung zur EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) · Benennung und Funktion der EU-Verantwortlichen Person (Responsible Person) gemäß Art. 16 GPSR · Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung · Erstellung regulatorischer Dokumentation (technische Unterlagen, Risikobewertungen, Konformitätserklärungen) · Beratung zum EU-Markteintritt und zur regulatorischen Compliance
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden.
(3) Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Die Leistungen umfassen keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für die rechtliche Verbindlichkeit von Dokumenten wird die Konsultation eines Rechtsanwalts empfohlen.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch Änderungen wird gesondert vergütet.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass übermittelte Produktinformationen vollständig und korrekt sind. Für Schäden durch unvollständige Angaben haftet der Auftraggeber.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen. Werden keine Mängel fristgerecht gerügt oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Umfang entsprechen.
(2) Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Nettowert der betroffenen Einzelleistung.
(3) Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass Dokumente von Marktüberwachungsbehörden im Einzelfall als ausreichend anerkannt werden.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntgewordenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Mainz / Landgericht Mainz).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.