GPSR im Online-Verkauf: Welche Informationen müssen auf der Produktseite sichtbar sein?
Die sichtbarsten Auswirkungen der GPSR zeigen sich im Online-Verkauf. Marken sahen die Produktseite jahrelang als Marketingfläche; mit der GPSR ist sie zugleich eine Compliance-Fläche. Schön aussehen reicht nicht mehr — Pflichtangaben müssen sichtbar, korrekt und zugänglich sein.
Artikel 19: Pflichtangaben im Fernabsatz
Nach BMUV- und EU-Kommissionsleitfäden verlangt Artikel 19 der GPSR, dass beim Fernabsatz (online, telefonisch, postalisch usw.) mindestens die folgenden Informationen für den Verbraucher sichtbar sind:
- Name oder Firmenname des Herstellers,
- Postanschrift,
- Elektronische Kontaktadresse,
- Bei Herstellern außerhalb der EU: Kontaktangaben der Responsible Person,
- Produktidentifikationsmerkmale (Modell/Charge/Serie),
- Produktabbildung,
- Anwendbare Warn- und Sicherheitshinweise.
Die Produktseite ist nicht mehr nur eine Verkaufsseite
Marktplatz-Produktseiten sind auf Ästhetik und Conversion optimiert. Die GPSR fügt eine weitere Pflichtebene hinzu: Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Der Verbraucher muss erkennen können, wer das Produkt in den Verkehr gebracht hat, wen er erreichen kann und welche Sicherheitshinweise gelten.
Pflichtangaben dürfen nicht in eingeklappten Tabs, ausschließlich in einer PDF-Datei oder erst nach dem Kauf zugesendet werden. Die offiziellen Leitfäden formulieren ausdrücklich, dass Informationen „im Angebotsstadium verfügbar und zugänglich“ sein müssen. Bilder, Beschreibungen und Sicherheitshinweise müssen konsistent sein.
Folgen für Marktplätze und Verkäufer
Die GPSR betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Online-Marktplätze direkt. Marktplätze müssen:
- Eine Schnittstelle bereitstellen, über die Verkäufer Pflichtangaben eingeben können,
- Diese Angaben für Verbraucher klar darstellen,
- Eine zentrale Kontaktstelle für Behörden und Verbraucher betreiben,
- Listings nach Behördenanweisung schnell entfernen oder mit Warnhinweisen versehen.
Nach einer Behördenanweisung greifen die Maßnahmen schnell: Ein Angebot kann entfernt, der Zugang gesperrt oder ein Warnhinweis eingeblendet werden — innerhalb sehr kurzer Fristen. Online verkaufende Marken müssen daher sowohl am Produkt als auch auf der Produktseite GPSR-konform aufgestellt sein. Unsere Pflichtdokumente-Seite zeigt im Detail, welche Information wohin gehört.
30-Minuten-GPSR-Assessment mit unserem Team
Ob Ihre Marke neu in den EU-Markt eintritt oder bereits verkauft – wir begleiten GPSR-Gap-Assessment, Dokumentationserstellung, Kennzeichnung und Warnhinweise, Rückverfolgbarkeit und Responsible-Person-Aufbau.